Themen
Der Interkantonale Verband für Arbeitnehmerschutz (IVA) vertritt die kantonalen Fachstellen «Arbeitssicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz» resp. die Arbeitsinspektorate bei der Weiterentwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und vertritt seine Mitglieder gegenüber den zuständigen Bundesbehörden, Verbänden, Sozialpartnern und der Öffentlichkeit.
Als kompetenter Fachverband setzt er sich für einen föderalen Vollzug der Arbeitssicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz ein. Mitglieder des IVA sind die kantonalen Arbeitsinspektorate der Schweiz und das Arbeitsinspektorat des Fürstentums Liechtenstein. Alle Arbeitsinspektorate sind gleichzeitig Mitglieder einer Regionalkonferenz.
Die Geschäfte werden vom Vorstand vorbereitet. Dazu wird er von der technischen und juristischen Kommission des IVA sowie in administrativen Belangen von der Geschäftsstelle IVA unterstützt. Die Regionalkonferenzen stellen den Informationsaustausch in den Regionen West-, Nordwest-, Zentral- uns Ostschweiz sicher.
Links
- Bundesgesetz vom über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (ArG)
- Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1)
- Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2)
- SECO – Wegleitung zum Arbeitsgesetz und den Verordnungen 1 und 2
- Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (ArGV 3)
- Verordnung 4 zum Arbeitsgesetz (ArGV 4)
- SECO – Wegleitung zu den Verordnungen 3 und 4 zum Arbeitsgesetz
- Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz (ArGV 5)
- SECO – Wegleitung zur Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz – Jugendarbeitsschutz
- Verordnung des WBF über gefährliche Arbeiten für Jugendliche (SR 822.115.2)
- Verordnung des WBF über die Ausnahmen vom Verbot von Nacht- und Sonntagsarbeit während der beruflichen Grundbildung (SR 822.115.4)
- Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG, SR 832.20)
- Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV, SR 832.30)
- Verordnung über die Unfallversicherung (UVV, SR 832.202)