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Über Uns

Der Interkantonale Verband für Arbeitnehmerschutz (IVA) ist eine Vereinigung der kantonalen Arbeitsinspektorate der Schweiz und des Arbeitsinspektorats des Fürstentums Liechtenstein. Er vertritt und unterstützt die kantonalen Arbeitsinspektorate bei der Weiterentwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und koordiniert die Umsetzung der rechtlichen Grundlagen in den Kantonen.

Die Arbeit des IVA stützt sich vorwiegend auf das Arbeitsgesetz (ArG) und Teile des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) mit den entsprechenden Verordnungen. Durch regelmässigen Erfahrungsaustausch wird der Informationsfluss und die Koordination zwischen dem IVA und der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS), dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), der SUVA, den Branchenverbänden und den Sozialpartnern sichergestellt.

Als assoziierter Fachverband und Mitglied des Verbands Schweizerischer Arbeitsmarktbehörden (VSAA) bringt der IVA sein Fachwissen im Bereich Arbeitnehmerschutz im VSAA ein und arbeitet bei strategischen Fragestellungen mit dem VSAA zusammen.

Kernaufgaben des IVA sind die Förderung des Arbeitnehmerschutzes in den Betrieben, die Beratung aller beteiligten Akteure bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie die Interessenwahrung der kantonalen Vollzugsbehörden bei übergeordneten Fragen und Problemstellungen.

Der Verband und die Inspektorinnen und -inspektoren der kantonalen Arbeitsinspektorate beraten und unterstützen die Betriebe bei der Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen. Die Arbeitsinspektorate begutachten bereits im Baubewilligungsverfahren die Pläne für gewerbliche und industrielle Betriebe, erteilen Bewilligungen für Nacht- und Sonntagsarbeit und prüfen bei Betriebsbesuchen, ob die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz gewährleistet sind.

Das Arbeitsgesetz gilt in der ganzen Schweiz und schützt die Arbeitnehmerinnen und -nehmer vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz. Es regelt die Arbeits- und Ruhezeiten, den Gesundheitsschutz und den Schutz für schwangere Frauen und stillende Mütter sowie für Jugendliche.

Das Unfallversicherungsgesetz (UVG) verpflichtet alle Betriebe, die in der Schweiz Arbeitnehmerinnen und -nehmer beschäftigen, Berufsunfälle und -krankheiten zu verhüten.

Dazu sind Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen angemessen sind.

Standorte der Arbeitsinspektorate

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